Beschlussvorlage - 0567/15FI/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Utecht beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2022.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß den Bestimmungen des § 48 Abs. 2 Nr. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2022 aufgestellt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ergeben sich aus der Nachtragshaushaltssatzung, dem Nachtragshaushaltsplan und dessen Anlagen

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