27.09.2022 - 8 Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 48 Abs. 2 Nr. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2022 aufgestellt.

 

Beschluss:

Die Gemeinde Utecht beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2022.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: