Beschlussvorlage - 0538/15LI/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Utecht über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II - Liegenschaften
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Utecht
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08.06.2021
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23.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Utecht beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Utecht über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine in der vorliegenden Fassung.
Die Umlage soll gemäß Variante__________ erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) können Gemeinden die Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzung regeln.
Für die Änderungssatzung wird folgender Grund angeführt:
Die Beiträge der Gemeinde Utecht werden sich von 7,8T€ auf ca. 8,4 T€ im Jahr 2021 erhöhen. Das ist zurückzuführen auf die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung des Wasser- und Bodenverband (WBV).
Eine neue Kalkulation zur Erhebung der WBV-Gebühren war daher zwingend erforderlich und ist als Anlage 2 beigefügt. In den Satzungsentwurf (Anlage 1) wurden bereits die neu kalkulierten Gebührensätze eingearbeitet.
Die Beiträge, die der WBV von der jeweiligen Mitgliedsgemeinde erhebt, müssen kostendeckend auf den jeweiligen Grundstückseigentümer umgelegt werden. Mit der Umlage der Beiträge des WBV auf die Grundstückseigentümer entstehen Verwaltungskosten. Die Verwaltungskosten (bestehend aus Personal-, Sach-, Bewirtschaftungs-, Porto- und Materialkosten und Kosten der Hard- und Software) die im Zusammenhang mit dem WBV des gesamten Amtsgebietes entstehen wurden ermittelt. Die auf die Gemeinde Utecht entfallenden Verwaltungskosten wurden dem Beitrag des WBV hinzuaddiert und dann auf die jeweiligen Flächen der Grundstücke ensprechend der Nutzungsart verteilt.
Als Anlage 3 wurde eine Tabelle eingefügt, die veränderte Multiplikatoren berücksichtigt. Die bisherigen Beitragssätze sind in der Variante 1 beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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257,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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663,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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100,5 kB
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