23.11.2021 - 8 Beschluss der 2. Satzung zur Änderung der Satzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Gemäß § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

(KV M-V) können Gemeinden die Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzung regeln.

r die Änderungssatzung wird folgender Grund angeführt:

Die Beiträge der Gemeinde Utecht werden sich von 7,8T auf ca. 8,4 T im Jahr 2021 erhöhen. Das ist zurückzuführen auf die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung des Wasser- und Bodenverband (WBV).

 

Eine neue Kalkulation zur Erhebung der WBV-Gebühren war daher zwingend erforderlich und ist als Anlage 2 beigefügt. In den Satzungsentwurf (Anlage 1) wurden bereits die neu kalkulierten Gebührensätze eingearbeitet.

 

Die Beiträge, die der WBV von der jeweiligen Mitgliedsgemeinde erhebt, müssen kostendeckend auf den jeweiligen Grundstückseigentümer umgelegt werden. Mit der Umlage der Beiträge des WBV auf die Grundstückseigentümer entstehen Verwaltungskosten. Die Verwaltungskosten (bestehend aus Personal-, Sach-, Bewirtschaftungs-, Porto- und Materialkosten und Kosten der Hard- und Software) die im Zusammenhang mit dem WBV des gesamten Amtsgebietes entstehen wurden ermittelt. Die auf die Gemeinde Utecht entfallenden Verwaltungskosten wurden dem Beitrag des WBV hinzuaddiert und dann auf die jeweiligen Flächen der Grundstücke ensprechend der Nutzungsart verteilt.

 

Als Anlage 3 wurde eine Tabelle eingefügt, die veränderte Multiplikatoren berücksichtigt. Die bisherigen Beitragssätze sind in der Variante 1 beigefügt.

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Herr Dr. Marienhoff:

- gab drei Lösungsvorschläge

- nach Prüfung für Variante II ausgesprochen

 

Abstimmung: einstimmig r Variante II

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Utecht beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Utecht über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine in der vorliegenden Fassung.

 

Die Umlage soll gemäß Variante II erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

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Anlagen zur Vorlage