Beschlussvorlage - 0503/15HA/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung der Eilentscheidung des Hauptausschusses der Gemeindevertretung Utecht zur Festlegung des Stichwahltermins für die Bürgermeisterwahl 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Utecht
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Entscheidung
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26.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Kommunalwahl findet am 26.05.2019 statt.
Der Stichwahltermin für die Bürgermeisterwahl der ehrenamtlichen Bürgermeister bestimmt sich nach § 3 Abs. 4 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) auf 2 Wochen nach der Hauptwahl und würde in diesem konkreten Fall am Pfingstsonntag sein.
Um wahltaktische Erwägungen (Feiertag, Schulferien) zu verhindern, kann die Vertretung durch Beschluss den Stichwahltermin um bis zu 2 Wochen verschieben.
Auf Grund der Dringlichkeit machte der Hauptausschuss der Gemeindevertretung Utecht nach § 35 Abs. 2 Satz 4 KV M-V von seinem Eilentscheidungsrecht Gebrauch und setzte den möglichen Stichwahltermin auf den 16. Juni 2019 fest.
Durch die Gemeindevertretung ist diese Entscheidung in ihrer nächsten Sitzung genehmigen zu lassen.
