Beschlussvorlage - 0503/15HA/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Utecht genehmigt die Eilentscheidung des Hauptausschusses vom 29.01.2019, den möglichen Stichwahltermin für die Bürgermeisterwahl auf den

16. Juni 2019 festzusetzen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Kommunalwahl findet am 26.05.2019 statt.

 

Der Stichwahltermin für die Bürgermeisterwahl der ehrenamtlichen Bürgermeister bestimmt sich nach § 3 Abs. 4 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) auf 2 Wochen nach der Hauptwahl und würde in diesem konkreten Fall am Pfingstsonntag sein.

 

Um wahltaktische Erwägungen (Feiertag, Schulferien) zu verhindern, kann die Vertretung durch Beschluss den Stichwahltermin um bis zu 2 Wochen verschieben.

 

Auf Grund der Dringlichkeit machte der Hauptausschuss der Gemeindevertretung Utecht nach § 35 Abs. 2 Satz 4 KV M-V von seinem Eilentscheidungsrecht Gebrauch und setzte den möglichen Stichwahltermin auf den 16. Juni 2019 fest.

 

Durch die Gemeindevertretung ist diese Entscheidung in ihrer nächsten Sitzung genehmigen zu lassen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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