26.03.2019 - 7 Genehmigung der Eilentscheidung des Hauptaussch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Utecht
- Datum:
- Di., 26.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Die Kommunalwahl findet am 26.05.2019 statt.
Der Stichwahltermin für die Bürgermeisterwahl der ehrenamtlichen Bürgermeister bestimmt sich nach § 3 Abs. 4 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) auf 2 Wochen nach der Hauptwahl und würde in diesem konkreten Fall am Pfingstsonntag sein.
Um wahltaktische Erwägungen (Feiertag, Schulferien) zu verhindern, kann die Vertretung durch Beschluss den Stichwahltermin um bis zu 2 Wochen verschieben.
Auf Grund der Dringlichkeit machte der Hauptausschuss der Gemeindevertretung Utecht nach § 35 Abs. 2 Satz 4 KV M-V von seinem Eilentscheidungsrecht Gebrauch und setzte den möglichen Stichwahltermin auf den 16. Juni 2019 fest.
Durch die Gemeindevertretung ist diese Entscheidung in ihrer nächsten Sitzung genehmigen zu lassen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Utecht genehmigt die Eilentscheidung des Hauptausschusses vom 29.01.2019, den möglichen Stichwahltermin für die Bürgermeisterwahl auf den
16. Juni 2019 festzusetzen.
