Beschlussvorlage - 0261/15BA/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag zur Errichtung eines Nebengebäudes
in Utecht, Dorfstraße 30 von Herrn Hamburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Utecht
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Entscheidung
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26.05.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Manfred Hamburg beantragt für die Errichtung eines
Nebengebäudes auf dem
Flurstück 23/2 der Flur 4, Gemarkung Utecht eine
Baugenehmigung.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im
Geltungsbereich des F-Planes der Gemeinde
und ist dort als Wohnbaufläche ausgewiesen. Eine Satzung
nach § 34 BauGB bzw. ein Bebauungsplan liegen nicht vor.
Somit befindet sich das geplante Bauvorhaben im
nichtüberplanten Innenbereich. Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich
nach § 34 BauGB.
Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
Da das vorhandene Wohngebäude als Denkmal in die
Denkmalliste des Landkreises NWM eingetragen ist, bestehen besondere
Anforderungen an die äußere Gestaltung. Die Prüfung
erfolgt durch die Genehmigungsbehörde.
Im übrigen wird darauf hingewiesen, dass im Lageplan
nicht alle vorhandenen Gebäude eingezeichnet sind.
Eine Zustimmung wird nur erteilt, wenn die entsprechend
der BauNVO maximal zulässige Grundflächenzahl nicht überschritten wird.
