Beschlussvorlage - 0619/15/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Utecht beschließt, den Antrag auf Befreiung für das o. g. Grundstück von den Festsetzungen des B-Plans Nr. 6 – TEIL B : TEXT Nr. 8 (8.4) zu befürworten.

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Sachverhalt

Die Eigentümerin des Grundstücks - Dorfstraße 9 in 19217 Utecht – möchte die Fassade ihres Hauses energieeffizient dämmen und diese anschließend mit Holz bzw. einem Material, welches in Holzoptik ausgeführt wird, verkleiden. 

 

Lt. Satzung der Gemeinde Utecht über den B-Plan Nr. 6 in Utecht „Wohnungsbau östlich und westlich der Dorfstraße“ TEIL B : TEXT Nr. 8  (8.4) Festsetzung zur Gestaltung von Gebäuden und Anlagen (§ 86 LBauO M-V in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB) – sind die Fassaden im Geltungsbereich nur in Putz und Sichtmauerwerk, Holzfachwerk mit Ausfachungen in Putz oder Sichtmauerwerk zulässig. …] – Das Gebäude wurde 2018 erbaut, vor Erschließung des Neubaugebiets und Festsetzung des B-Plans Nr. 6. Die Bekanntmachung des B-Plans Nr. 6 war im Dezember 2006.

 

Die Eigentümerin möchte daher eine Befreiung von der Festsetzung des

B-Plans Nr. 6 – TEIL B : TEXT Nr. 8 (8.4) beantragen.

Weiterhin ist vorzutragen, dass die Nachbarbebauung der sich in der Dorfstraße befindlichen Wohnhäuser ebenfalls mit Holzfassaden versehen sind.

 

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Finanz. Auswirkung

Gesamtkosten

Betroffenes

HH-Jahr

00,00 €

 

 

 

 

im Haushalt vollständig veranschlagt

 

 

 

 

 

im Haushalt teilweise veranschlagt in Höhe von ………………….

 

 

→ Finanzbereich beteiligen

 

 

 

 

 

im Haushalt nicht veranschlagt

 

 

→ Finanzbereich beteiligen

 

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