Beschlussvorlage - 0618/15FI/2025
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Neufassung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II - Finanzen und Liegenschaften
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Utecht
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Entscheidung
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04.11.2025
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Sachverhalt
Die neue Hundehalterverordnung (HundehVO M-V) ist mit Datum vom 23.07.2022 in Kraft getreten. Eine der wesentlichen Änderungen ist, dass
die sog. Rasseliste in M-V abgeschafft wurde. Nunmehr gilt ein Hund nur noch dann als gefährlich, wenn dieser durch die örtliche Ordnungsbehörde nach den Kriterien des § 3 Absatz 1 HundehVO M-V tatsächlich als gefährlich eingestuft wurde.
Neu ist außerdem, dass zwei Jahre nach Rechtskraft der Feststellung der Gefährlichkeit, ein Antrag auf Nichtvorliegen gefahrdrohender
Eigenschaften gestellt werden kann. Für die alten Fälle, bei denen der Hund allein der Rasse wegen als gefährlich eingestuft wurde, gibt es eine
Übergangsvorschrift. Diese Hunde gelten weiterhin als gefährlich, es sei denn, die vermutete Gefährlichkeit wurde in der Vergangenheit bereits
durch einen Wesenstest widerlegt und durch die Ordnungsbehörde bescheinigt.
Aus diesem Grund wurden alle Hundesteuersatzungen im gesamten Amtsgebiet überarbeitet und anpasst. Um zukünftig Unklarheiten und
Widersprüche bei der Besteuerung der Hunde im Amtsgebiet zu vermeiden, wurden eindeutige und einheitliche Regelungen geschaffen,
die durch die Verwaltung überprüfbar sind und den Verwaltungsaufwand minimieren.
Bei dieser Gelegenheit bietet es sich an, auch eine Anpassung des Steuersatzes für die jeweiligen 1.-. 2.-, 3. und weiteren Hunde sowie
gefährlichen Hunde in den einzelnen Gemeinden und der Stadt Rehna vorzunehmen und zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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138,9 kB
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