Mitteilungsvorlage - 0594/15FI/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Gemeindevertretung einmal jährlich über die Durchführung und Feststellung der örtlichen Prüfung zu berichten (§ 3 Abs. 3 Kommunalrüfungsgesetz M-V). Diese Berichtspflicht ist unabhängig von der Prüfung des Jahresabschlusses und wird deshalb im Vorfeld der Beschlüsse zum Jahresabschluss durchgeführt.

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