Beschlussvorlage - 0610/15LI/2025
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Utecht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II - Finanzen und Liegenschaften
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Utecht
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Entscheidung
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20.02.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 45 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 KV M-V sind die Hebesätze für die Grundsteuer in der Haushaltssatzung festzusetzen.
Da die Gemeinde Utecht aufgrund der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 die Hebesätze für die Realsteuern Grundsteuer A und Grundsteuer B mit Beschluss der Haushaltssatzung 2024/2025 für das Haushaltsjahr 2025 am 07.05.2024 nicht festgesetzt hat, erfolgt nun die Festsetzung dieser Hebesätze über den Beschluss einer Hebesatzsatzung.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf323 v.H.
b) Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B)240 v.H.
Des Weiteren ist die Gemeinde verpflichtet, den aufkommensneutralen Hebesatz und die Abweichung des von der Gemeinde bei der Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025 bestimmten Hebesatzes von dem aufkommensneutralen Hebesatz in geeigneter Art und Weise darzustellen und zu veröffentlichen.
Die Darstellung wurde als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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237,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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186,8 kB
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