Beschlussvorlage - 0586/15FI/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Windpark Rieps - Beteiligung Gemeinde gemäß Bürger und Gemeindenbeteiligungsgesetz MV (BüGembeteilG MV)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II - Finanzen und Liegenschaften
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Utecht
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Entscheidung
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31.01.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Windpark Rieps, Betreiber Energiepark Rieps GmbH & Co.KG, steht kurz vor der Inbetriebnahme. Durch seine Lage in Mecklenburg-Vorpommern fällt das Windprojekt unter das geltende Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (BüGemBeteilG M-V).
Das bedeutet, dass per Gesetz 10% an der Gesellschaft den Bürgern und 10% den Gemeinden im Umkreis von 5 km der Windkraftanlagen zur Beteiligung angeboten werden müssen.
Für die Umsetzung des BüGembeteilG M-V für den Windpark Rieps ist ein Ertragswertgutachten durch die Energiepark Rieps GmbH & Co.KG erarbeitet worden und allen im Umkreis liegenden Gemeinden wurde eine Offerte zur Beteiligung am Windpark übersandt (Anlage).
Es stehen zwei Varianten der Beteiligung für die Gemeinden zur Wahl.
- Zahlung Ausgleichsabgabe an die Gemeinde
- Direkte Beteiligung an der Energiepark Rieps GmbH & Co.KG
Die Ausgleichsabgabe wird stetig über 20 Jahre gezahlt und birgt kein Risiko.
Die direkte Beteiligung birgt ein wirtschaftliches Risiko, aber auch eine Chance auf höhere Erträge. Die direkte Beteiligung ist auf 27,8 T€ je Gemeinde beschränkt.
Die Kommunalaufsicht des Landkreises Nordwestmecklenburg wurde im Vorfeld eingebunden. Unter der Voraussetzung der Rentierlichkeit des Projekts, steht einer Beteiligung der Gemeinden nichts entgegen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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844,5 kB
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