Beschlussvorlage - 0582/15FI/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utecht entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2022.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 der Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Utecht über die die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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