Beschlussvorlage - 0561/15BA/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Umsatzsteuer 2b für Kommunen ab 01.01.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III - Bau und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Utecht
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Entscheidung
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21.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ab 01.01.2023 wird die Umsatzsteuer nach § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) für Bund, Länder, Kommunen etc. eingeführt.
Somit gelten Unternehmereigenschaften nach dem UStG auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Unter anderem sind die Entgelte für die Vermietung der Dorfgemeinschafts- & Feuerwehrgerätehäuser sowie andere Nutzungsentgelte betroffen.
Die Nutzungsrichtlinien bzw. die Nutzungsvereinbarungen sind dementsprechend wie folgt anzupassen:
Variante I:Die Ergänzung in der Richtlinie bzw. Vereinbarung
„zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer“
Variante II:Eine pauschale Erhöhung der Entgelte in Höhe von 20%, aufgrund der stetig steigenden Betriebs- und Nebenkosten sowie zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
In der Rechnungslegung wird diese Umsatzsteuer entsprechend ausgewiesen.
Hinweis!
Es gilt der in Deutschland gesetzliche Umsatzsteuersatz gem. § 12 Umsatzsteuergesetz.
Einige Nutzungsrichtlinien sind teilwiese knapp 10 Jahre alt oder älter, sodass die Erhöhung des Entgeltes favorisiert werden sollte.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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837,5 kB
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