Beschlussvorlage - 0558/15BA/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Utecht gestattet die beantragte Befestigung unter folgenden Auflagen:

-          Die Anlage ist so zu errichten, dass eine geregelte Oberflächenentwässerung gewährt wird.

-          Die Herstellung erfolgt nach allen Regeln der Technik.

-          Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Lepenies beantragt, vor dem Haus Wiesenstraße 5 in Utecht (zwischen Teerdecke und Mauer) zwei Fahrspuren mit Rasensteinen zu setzen.

Begründung:

Diese Fläche wird als Parkfläche genutzt. Bei feuchtem Wetter weicht der Untergrund schnell auf.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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