Beschlussvorlage - 0556/15FI/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utecht beschließt die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022/2023.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022/2023 aufgestellt.

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in 2022 und in 2023 nicht festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 500.000,00 Euro und für das Haushaltsjahr 2023 auf               350.000,00 Euro festgesetzt.

 

Die Hebesätze werden für das Haushaltsjahr 2022 und für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzt auf:

 

  1. Grundsteuer

a)      für land- und forstwirtschaftliche Flächen

Grundsteuer A auf323 v. H.

b)     für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf427 v. H.

 

  1. Gewerbesteuer auf381 v. H.
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ergeben sich aus der Haushaltssatzung, dem Haushaltsplan und dessen Anlagen

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Anlagen

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