Beschlussvorlage - 0543/15FI/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 für die Gemeinde Utecht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II - Finanzen und Liegenschaften
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Utecht
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Entscheidung
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21.09.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Vom 29.06.-07.08.2020 fand eine überörtliche Prüfung des Landkreises Nordwestmecklenburg für die Gemeinde Utecht für die Jahre 2016 bis 2019 statt. Unter anderem wurde folgender Punkt festgestellt:
Auszug: “Der RPA prüfte am 20.11.2018 für 2016 und 2017 einen nicht endgültig aufgestellten Jahresabschluss und schreibt im Prüfbericht: „Die Prüfung durch die Mittelrheinische Treuhand ist noch nicht abgeschlossen. Etwaige Änderungen sind einzuarbeiten." Dennoch wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Mittelrheinische Treuhand prüfte am 13.05.2019 den Jahresabschluss 2016 in der Fassung vom 07.05.2019. Aufgrund der Prüfergebnisse wurden Änderungen im Jahresabschluss vorgenommen. Der geänderte Jahresabschluss wurde nicht erneut durch den RPA geprüft. Der Beschluss über die Feststellung des ungeprüften Jahresabschlusses ist rechtswidrig und ist durch die Gemeindevertretung wieder aufzuheben (Erläuterungen zum KPG Pkt. 2.4.1 zu a)).“
Ziel war, schnellstmöglich die Jahresabschlüsse festzustellen. Die Mittelrheinische Treuhand hatte zu diesem Zeitpunkt personelle Probleme und damit Schwierigkeiten in der Abarbeitung. Es wurde entschieden, dass auch ohne die letztendliche Freigabe bereits die RPA-Sitzung stattfindet, um keinen weiteren Zeitverzug zu erleiden. Die Vorgehensweise hat sich grundsätzlich bewährt. Es wird empfohlen, den Jahresabschluss 2016 aufzuheben und neu zu beschließen.
