Beschlussvorlage - 0493/15PL/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Utecht legt fest, dass HASIKO für das Haushaltsjahr 2018 nicht fortzuschreiben.

 

Begründung:

2018 wurde keine Erhöhung der Steuerhebesätze vorgenommen, insbesondere auch aufgrund der späten Erstellung des Haushaltes 2018. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2019 bereits Ende 2018/Anfang 2019 wird über gesamte finanzielle Situation beraten. Es werden Empfehlungen an die zukünftige Gemeindevertretung ausgesprochen. Im Rahmen der Einarbeitung der möglichen neuen Gemeindevertreter werden diese Empfehlungen erneut beraten. Eine Festlegung von Maßnahmen soll der neuen Gemeindevertretung ab Mai 2019 vorbehalten werden.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gem. § 43 Abs. 7 KV M-V hat die Gemeinde Utecht ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen, da für das Haushaltsjahr 2018 der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird.

Erläuterung:

Die Gemeinde Utecht hat erstmals im Haushaltsjahr 2013 ein Haushaltssicherungskonzept mit folgenden Festlegungen aufgestellt:

  • Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A auf 260 % ab dem Jahr 2014
    Die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A wurde durchgeführt. Das Steueraufkommen der Grundsteuer A wurde im Vergleich zu den Vorjahren wurde um rund 700 € gesteigert. Damit wurde die gewünschte Wirkung erreicht.
  • Die Zweitwohnsitzsteuer wurde eingeführt. Das Jahresaufkommen beträgt 2.600 €.

In den Haushaltsjahren 2014 und 2016 wurde das Haushaltssicherungskonzept weiter fortgeschrieben (Beschlüsse vom 02.12.2014 und 15.03.2016). Hier wurden keine weiteren Maßnahmen festgelegt.

Mit Beschluss der Fortschreibung des HASIKO vom 30.05.2017 wurde festgelegt, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und alle freiwilligen Ausgaben zu überprüfen.

Die Fortschreibung ist aufgrund der Haushaltslage der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2018 fortzuführen.

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Finanz. Auswirkung

 

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