Beschlussvorlage - 0264/15OA/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit
Wehrführer der FF Utecht, Kamerad Frank Quint
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Beteiligt:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Utecht
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Entscheidung
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26.05.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 33 Landesbeamtengesetz M-V, beschließt die Gemeindevertretung Utecht die Abberufung des Wehrführers der FF Utecht, Kameraden Frank Quint, aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit.
Die Abberufung erfolgt auf der
Gemeindevertretersitzung am 26.05.2009
Entsprechend der
Verwaltungsvorschrift über die Laufbahnen und die Ausbildung für die
Freiwilligen Feuerwehren im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 01. April 1996,
sind die Dienstgrade wie vor der Funktionsausübung als Wehrführer, nach
Qualifizierung und der derzeitigen Funktion in der Freiwilligen Feuerwehr zu
führen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Ehrenamt als Wehrführer der FF Utecht wurde vom Kameraden Frank Quint nach 6 Jahren Ausübung, auf der Wahlversammlung der FF Utecht am 14.02.2009 an den Kameraden Falk Schwarzburg übertragen. Ab dem 01.03.2009 wurde Kamerad Schwarzburg bereits kommissarisch als Wehrführer eingesetzt. Gemäß § 33 des Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern endet dieses Ehrenbeamtenverhältnis durch Abberufung der Gemeindevertretung.
