22.07.2025 - 15 Beschluss über die Entlastung des Bürgermeister...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Sachverhalt:

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 der Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Utecht über die die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utecht entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2024.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 7

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: 2

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: