22.07.2025 - 14 Beschluss über die Feststellung des Jahresabsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Gemäß § 60 der Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Utechtr den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und die Feststellung dieses geprüften Jahresabschlusses zu beschließen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Utecht hat den Jahresabschluss der Gemeinde Utecht zum 31. Dezember 2024 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.05.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Gemeinde Utecht zu empfehlen.

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utecht stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Utecht

zum 31. Dezember 2024 i. d. F. vom 10.04.2025 fest.

  1. Die Gemeindevertretung genehmigt die Haushaltsüberschreitungen (ÜPL/APL) für das Haushaltsjahr 2024.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt die Entnahme aus der Kapitalrücklage für das Haushaltsjahr 2024.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 7

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

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Anlagen zur Vorlage