22.07.2025 - 13 Bericht 2024 über die Durchführung und Feststel...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Sachverhalt:

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Gemeindevertretung einmal jährlich über die Durchführung und Feststellung der örtlichen Prüfung zu berichten (§ 3 Abs. 3 Kommunalrüfungsgesetz M-V). Diese Berichtspflicht ist unabhängig von der Prüfung des Jahresabschlusses und wird deshalb im Vorfeld der Beschlüsse zum Jahresabschluss durchgeführt.

 

Herr Dr. Klein:

-          20.05.2025 fand Prüfung durch RPA statt

-          uft alles digital ab

-          keine Auffälligkeiten, GV wurde entsprechend informiert

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