20.02.2025 - 9 Beschluss zur Festlegung des Wahltages und des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Der Bürgermeister der Gemeinde Utecht, Herr Andreas Spiewack, ist am 22. Januar 2025 plötzlich und völlig unerwartet inmitten der Wahlperiode verstorben. Er ist damit nach § 44 Absatz 10 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) vorzeitig aus dem Amt geschieden. Dazu bestimmt § 44 Absatz 10 LKWG M-V weiter, dass in diesem Falle eine Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters/der ehrenamtlichen Bürgermeisterin für den Rest der Wahlperiode stattfindet, die im Jahr 2029 endet.

 

Gemäß § 45 Absatz 1 LKWG M-V hat die Gemeindewahlleitung die Notwendigkeit dieser Neuwahl am 27. Januar 2025 festgestellt. Damit bleiben nach § 45 Absatz 3 Satz 3 längstens fünf Monate Zeit, um die Neuwahl durchzuführen. In Anbetracht der in die Frist fallenden Feiertage, empfiehlt die Gemeindewahlleitung diese fünf Monate auszuschöpfen und den Wahltag auf den 22. Juni 2025 festzulegen.

 

Eine mögliche Stichwahl ist gesetzlich zwei Wochen nach dem Wahltag vorgesehen (§ 3

Absatz 4 LKWG M-V). Diese Frist kann die Gemeindevertretung um bis zu zwei Wochen verschieben. Bei der Festlegung des 22. Juni 2025 als Tag der Neuwahl würde eine Stichwahl demnach gesetzlich am 06. Juli 2025 stattfinden. In Anbetracht der Sommerferien für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die im Jahr 2025 am 28. Juli beginnen, steht dem gesetzlichen Stichwahltermin demnach nichts im Wege.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Utecht beschließt:

 

  1. Als Tag der Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters/der ehrenamtlichen

rgermeistern für die Gemeinde Utecht wird der 22. Juni 2025 bestimmt.

 

  1. Als Tag für eine mögliche Stichwahl wird der 06. Juli 2025 festgelegt.
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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

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