16.07.2024 - 16 Beschluss über die Erhöhung der Aufwandsentschä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung hat die Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V) mit Wirkung ab dem 01.01.2024 geändert (Anlage 1).

So wie der Innenminister Herr Christian Pegel in einer offiziellen Pressemitteilung vom 03.10.2023 (Anlage 2) bekannt gegeben hat, sei diese Änderung nach knapp zehn Jahren dringend notwendig gewesen, um nicht zuletzt auch die gebotene Dankbarkeit und Wertschätzung für dieses extrem wichtige Ehrenamt Freiwillige Feuerwehr auszudrücken.

Durch diese Änderung wurden u.a. die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen für Wehrführungen und deren Stellvertretungen angehoben. Auch wurden u.a. Jugend- und Gerätewarte sowie deren Stellvertretungen explizit durch den § 5 Abs. 2 FwEntschVO M-V benannt (vorher allg. Personen mit besonderen Aufgaben). Folgende Höchsttze ergeben sich durch die vorgenannten Änderungen (Auszug):

Funktion

Entschädigung > neu <

Gemeindewehrführer

250,00 € / Monat

stellvertretende Gemeindewehrführer

125,00 € / Monat

Jugendfeuerwehrwarte

125,00 € / Monat

stellvertretende Jugendfeuerwehrwarte

62,50 € / Monat

Gerätewarte

100,00 € / Monat

stellvertretende Gerätewarte

50,00 € / Monat

 

Die Gemeindevertretung entscheidet als oberste Dienstbehörde eigenständig durch Beschluss über die he der Aufwandsentschädigungen und setzt diese in Form von monatlichen Pauschalbeträgen fest. Bei der Bemessung der Aufwandsentschädigung kann u.a. auch die Gebietsgröße, die Einwohnerzahl, die einsatztaktischen Besonderheiten, die Art und Größe der Feuerwehrabteilungen Berücksichitgung finden. Das Recht der Gemeindevertretung, in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag eine über die geregelten Höchstsätze hinausgehende Entschädigung festzulegen, bleibt durch die Neuregelung unberührt.

Folgende Entschädigungen wurden bislang an Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde Utecht ausgezahlt:

Funktion

Entschädigung > bisher <

Gemeindewehrführer

170,00 € / Monat

stellvertretender Gemeindewehrführer

85,00 € / Monat

Jugendfeuerwehrwart

85,00 € / Monat

stellvertretender Jugendfeuerwehrwart

0,00 € / Monat

Gerätewart

0,00 € / Monat

stellvertretender Gerätewart

0,00 € / Monat

 

Unter Berücksichtigung der latent hohen Anforderungen an Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren, der stetig steigenden Verbraucherpreise und um eine Ungleichbehandlung innerhalb der amtsangehörigen Gemeinden im Amtsbereich Rehna zu vermeiden, wird von Seiten der Amtsverwaltung empfohlen, die Höchstsätze zu gewähren.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 4.470,00 hrlich.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Utecht beschließt als oberste Dienstbehörde, die Aufwandsentschädigung der Funktionsträger der Gemeindefeuerwehr Utecht wie folgt festzulegen:
 

Funktion

Entschädigung > Empfehlung <

Gemeindewehrführer

250,00 € / Monat

stellvertretender Gemeindewehrführer

125,00 € / Monat

Jugendfeuerwehrwart

125,00 € / Monat

stellvertretender Jugendfeuerwehrwart

62,50 € / Monat

Gerätewart

100,00 € / Monat

stellvertretender Gerätewart

50,00 € / Monat

Die hiermit festgelegten Entschädigungen werden rückwirkend ab dem 01.01.2024 an die betreffenden Funktionsträger ausgezahlt.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

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Anlagen zur Vorlage

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