16.07.2024 - 16 Beschluss über die Erhöhung der Aufwandsentschä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Gemeindevertretung Utecht
- Datum:
- Di., 16.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsangelegenheiten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung hat die Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntschVO M-V) mit Wirkung ab dem 01.01.2024 geändert (Anlage 1).
So wie der Innenminister Herr Christian Pegel in einer offiziellen Pressemitteilung vom 03.10.2023 (Anlage 2) bekannt gegeben hat, sei diese Änderung nach knapp zehn Jahren dringend notwendig gewesen, um nicht zuletzt auch die gebotene Dankbarkeit und Wertschätzung für dieses extrem wichtige Ehrenamt Freiwillige Feuerwehr auszudrücken.
Durch diese Änderung wurden u.a. die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen für Wehrführungen und deren Stellvertretungen angehoben. Auch wurden u.a. Jugend- und Gerätewarte sowie deren Stellvertretungen explizit durch den § 5 Abs. 2 FwEntschVO M-V benannt (vorher allg. Personen mit besonderen Aufgaben). Folgende Höchstsätze ergeben sich durch die vorgenannten Änderungen (Auszug):
Funktion | Entschädigung > neu < |
Gemeindewehrführer | 250,00 € / Monat |
stellvertretende Gemeindewehrführer | 125,00 € / Monat |
Jugendfeuerwehrwarte | 125,00 € / Monat |
stellvertretende Jugendfeuerwehrwarte | 62,50 € / Monat |
Gerätewarte | 100,00 € / Monat |
stellvertretende Gerätewarte | 50,00 € / Monat |
Die Gemeindevertretung entscheidet als oberste Dienstbehörde eigenständig durch Beschluss über die Höhe der Aufwandsentschädigungen und setzt diese in Form von monatlichen Pauschalbeträgen fest. Bei der Bemessung der Aufwandsentschädigung kann u.a. auch die Gebietsgröße, die Einwohnerzahl, die einsatztaktischen Besonderheiten, die Art und Größe der Feuerwehrabteilungen Berücksichitgung finden. Das Recht der Gemeindevertretung, in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag eine über die geregelten Höchstsätze hinausgehende Entschädigung festzulegen, bleibt durch die Neuregelung unberührt.
Folgende Entschädigungen wurden bislang an Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde Utecht ausgezahlt:
Funktion | Entschädigung > bisher < |
Gemeindewehrführer | 170,00 € / Monat |
stellvertretender Gemeindewehrführer | 85,00 € / Monat |
Jugendfeuerwehrwart | 85,00 € / Monat |
stellvertretender Jugendfeuerwehrwart | 0,00 € / Monat |
Gerätewart | 0,00 € / Monat |
stellvertretender Gerätewart | 0,00 € / Monat |
Unter Berücksichtigung der latent hohen Anforderungen an Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren, der stetig steigenden Verbraucherpreise und um eine Ungleichbehandlung innerhalb der amtsangehörigen Gemeinden im Amtsbereich Rehna zu vermeiden, wird von Seiten der Amtsverwaltung empfohlen, die Höchstsätze zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen:
Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 4.470,00 € jährlich.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Utecht beschließt als oberste Dienstbehörde, die Aufwandsentschädigung der Funktionsträger der Gemeindefeuerwehr Utecht wie folgt festzulegen:
Funktion | Entschädigung > Empfehlung < |
Gemeindewehrführer | 250,00 € / Monat |
stellvertretender Gemeindewehrführer | 125,00 € / Monat |
Jugendfeuerwehrwart | 125,00 € / Monat |
stellvertretender Jugendfeuerwehrwart | 62,50 € / Monat |
Gerätewart | 100,00 € / Monat |
stellvertretender Gerätewart | 50,00 € / Monat |
Die hiermit festgelegten Entschädigungen werden rückwirkend ab dem 01.01.2024 an die betreffenden Funktionsträger ausgezahlt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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58,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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36,8 kB
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