28.11.2023 - 10 Beschluss der 2. Nachtragshaushaltssatzung der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Aufgrund der Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde die 2. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan für die Jahre 2022/2023 aufgestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

ergeben sich aus der Nachtragshaushaltssatzung, dem Nachtragshaushaltsplan und dessen Anlagen

 

Herr Groth:

-          Ergebnishaushalt vom 1. Nachtragshaushalt unberührt (Erträge und Aufwendungen bleiben)

-          lediglich die Erhöhung der Kosten für das Teichprojekt (15,8 T€) schlagen im 1. Nachtragshaushalt zu Buche

 

Beschluss:

Die Gemeinde Utecht beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022/2023.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

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Anlagen zur Vorlage

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