28.11.2023 - 11 Beschluss zur Festlegung der Aufwandsentschädig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Sachverhalt:

Am 9. Juni 2024 finden in Mecklenburg-Vorpommern die verbundenen Europa- und

Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeindevertretung und ehrenamtliche Bürgermeister) statt.

 

r die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Wahlvorsteher gemäß § 10 Europawahlordnung (EuWO) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,00 EUR und die übrigen Mitglieder eine Entschädigung in Höhe von 25,00 EUR.

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz der Landeskommunalwahlordnung (LKWO M-V) haben die Mitglieder in den Wahlausschüssen und Wahlvorständen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35 Euro für die Vorsitzenden und je 25 Euro für die weiteren Mitglieder. Hierbei handelt es sich um Mindestbeträge.

 

Aufgrund der anstehenden verbundenen Europa- und Kommunalwahl (Europawahl, Kreistagswahl, Gemeindevertreterwahl und Bürgermeisterwahl) erhöht sich der inhaltliche und zeitliche Aufwand für die Mitglieder der Wahlvorstände deutlich.

 

Nach § 14 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlordnung M-V kann die Gemeindevertretung für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und für die Mitglieder der Wahlvorstände eine here Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann.

 

Um auch zu den Wahlen am 9. Juni 2024 ausreichend Wahlhelfer*innen auf freiwilliger Basis gewinnen zu können und als Anerkennung für die Arbeit der Wahlhelfer*innen die im Einsatz sind, wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigungen r die verbundenen Europa- und

Kommunalwahl am 09. Juni 2024 wie folgt zu erhöhen:

 

Wahlvorsteher: 100,00 €

Weitere Mitglieder: 80,00 €

 

eventuelle Stichwahlrgermeister:

Wahlvorsteher: 80,00 €

Weitere Mitglieder:60,00 €

 

Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist ein Vorschlag der Gemeindewahlleitung des Amtes Rehna, welcher in der Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Rehna am 23.11.2023 vorgestellt und beraten wurde.

Aus Sicht der Gemeindewahlleitung ist es empfehlenswert, dass die Gemeinden des Amtes Rehna sich einheitlich r die he der vorgeschlagenen Aufwandsentschädigungen entscheiden. Dadurch wird bezweckt, dass die Tätigkeit der ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen in den Gemeinden gleich anerkannt wird.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Gemeinde Utecht eine erhöhte Aufwandsentschädigung nicht im vollen Umfang erstattet wird, sondern lediglich 35 Euro für die Vorsitzenden und 25 Euro für die weiteren Mitglieder der Wahlvorstände.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel sind für die verbundene Europa- und Kommunalwahl im Haushalt 2024 eingestellt.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Utecht beschließt für die verbundene Europa- und

Kommunalwahl 2024 folgende Aufwandsentschädigung r die Mitglieder des Wahlvorstandes zu zahlen:

 

Wahl am 09.06.2024

Wahlvorsteher: 100,00 €

Weitere Mitglieder:80,00 €

 

eventuelle Stichwahl:

Wahlvorsteher: 80,00 €

Weitere Mitglieder:60,00 €

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: