28.11.2023 - 9 Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Zwischen der Gemeinde Utecht  und der WEMAG Netz GmbH besteht ein Konzessionsvertrag. Der Vertrag regelt u. a. die Versorgung des Gemeindegebietes mit elektrischer Energie, die Benutzung gemeindeeigener Straßen, Wege und Plätze zum Zwecke der Energieversorgung sowie die Zahlung einer Konzessionsabgabe (zulässige Höchstsätze wurden vereinbart) an die Gemeinde. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren und endet am 31.12.2023.

r die Gemeinden wurde deshalb ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren hat sich WEMAG Netz GmbH als einziger Interessent beworben.

Hierbei sollte auf einen Partner zurückgegriffen werden, der in der Region verwurzelt ist und in der Vergangenheit gezeigt hat, dass er unbürokratisch und beweglich auf die Bedürfnisse und Interessen der Gemeinde reagieren kann. Die Erschließungsmaßnahmen r Wohn- und Gewerbegebiete müssen auch in Zukunft gewährleistet sein, die Wartung und Instandsetzung auch der vorhandenen elektrotechnischen Anlagen im Interesse der Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität muss sichergestellt bleiben.

r den neuen Konzessionsvertrag wird wiederum eine 20-jährige Laufzeit angestrebt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen aus der Konzessionsabgabe

 

Beschluss:

Die Gemeinde Utecht beschließt den Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages mit der

WEMAG Netz GmbH

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

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Anlagen zur Vorlage

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