11.07.2023 - 9 Beschluss über die Entlastung des Bürgermeister...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Herr Spiewack übergibt die Sitzungsleitung an die 2. stellv. Bürgermeisterin, Frau Schneider.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 der Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Utecht über die die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utecht entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2022.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 4

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Herr Spiewack

 

Herr Spiewack übernimmt wieder die Sitzungsleitung.

Online-Version dieser Seite: https://rehna.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=40127&selfaction=print