26.11.2019 - 8 Beschluss zur Neufassung der Hauptsatzung der G...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Sachverhalt:

Gem. § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

(KV M-V) nnen Gemeinden die Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzung regeln. Eine Hauptsatzung ist gemäß § 5 Abs. 2 KV M-V von jeder Gemeinde zu erlassen.

Die Gemeindevertretung Utecht hat mit Datum vom 12.03.2013 die derzeit geltende Hauptsatzung der Gemeinde Utecht, am 15.03.2016 deren 1. Änderung sowie am 18.06.2019 die 2. Änderung beschlossen.

Im Zuge von Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen ist eine grundlegende Überarbeitung der Hauptsatzung der Gemeinde Utecht zwingend erforderlich, denn Satzungen, die nicht mehr den rechtlichen Anforderungen entsprechen, sind aktuell geltendem Recht anzupassen und dementsprechend neu zu fassen.

Der Entwurf der neuen Hauptsatzung ist dahingehend überarbeitet worden, dass Regelungen, die bereits in der KV M-V gesetzlich verankert sind, ersatzlos zu streichen waren.

Neue Regelungen sind insbesondere:

-          Überarbeitung der Wertgrenzen des Hauptausschusses und der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters

-          Anpassung an die neue Entschädigungsverordnung des Landes M-V

-          Änderung der öffentlichen Bekanntmachung in Bezug auf öffentliche Sitzungen

 

Die grau hinterlegten Passagen in der neuen Hauptsatzung sind Vorschläge der Verwaltung und können individuell von der Gemeindevertretung angepasst werden (Fristen, Wertgrenzen).

Bei den Entschädigungen wurden auf Empfehlung des Amtsausschusses jeweils die Höchstsätze gemäß der Entschädigungsverordnung eingearbeitet.

Die abschließende Entscheidung obliegt aber der Gemeindevertretung.

Weitere Hinweise sind den beigefügten Erläuterungen zu entnehmen.

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Neufassung der Hauptsatzung in der vorliegenden bzw. angepassten Fassung zu beschließen.

Änderungen sind im Beschlussvorschlag zu benennen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Utecht beschließt die Neufassung der Hauptsatzung in der angepassten/geänderten Fassung mit folgenden Hinweisen:

Vorschlag:

Variante 1 streichen und nach Variante 2 verfahren (Rest bleibt gemäß Vorschlag)

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

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Anlagen zur Vorlage

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