24.09.2019 - 12 Beschluss über die Feststellung des Jahresabsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Dr. Klein übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 der Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Utechtr den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und die Feststellung dieses geprüften Jahresabschlusses zu beschließen.

 

Erläuterungen:

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Utecht hat den Jahresabschluss der Gemeinde Utecht zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V geprüft. Die vom Amtsausschuss Rehna beauftragte Mittelrheinische Treuhand GmbH hat bei der Erstellung des Jahresabschlusses mitgewirkt und die Hinweise wurden entsprechend eingearbeitet und umgesetzt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2018 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Gemeinde Utecht zu empfehlen.

 

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utecht stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Utecht

zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 23.05.2019 fest.

Die Bilanzsumme beträgt2.758.722,82 €.

Das Eigenkapital beträgt1.315.084,99 €.

  1. Die Gemeindevertretung genehmigt die Haushaltsüberschreitungen (ÜPL/APL) für das Haushaltsjahr 2016.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

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