26.03.2019 - 7 Genehmigung der Eilentscheidung des Hauptaussch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Die Kommunalwahl findet am 26.05.2019 statt.

Der Stichwahltermin für die Bürgermeisterwahl der ehrenamtlichen Bürgermeister bestimmt sich nach § 3 Abs. 4 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) auf 2 Wochen nach der Hauptwahl und würde in diesem konkreten Fall am Pfingstsonntag sein.

Um wahltaktische Erwägungen (Feiertag, Schulferien) zu verhindern, kann die Vertretung durch Beschluss den Stichwahltermin um bis zu 2 Wochen verschieben.

Auf Grund der Dringlichkeit machte der Hauptausschuss der Gemeindevertretung Utecht nach § 35 Abs. 2 Satz 4 KV M-V von seinem Eilentscheidungsrecht Gebrauch und setzte den glichen Stichwahltermin auf den 16. Juni 2019 fest.

Durch die Gemeindevertretung ist diese Entscheidung in ihrerchsten Sitzung genehmigen zu lassen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Utecht genehmigt die Eilentscheidung des Hauptausschusses vom 29.01.2019, den möglichen Stichwahltermin für die Bürgermeisterwahl auf den

16. Juni 2019 festzusetzen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 5

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

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