26.05.2009 - 8 Ernennung des Wehrführers der FF Utecht zum Ehr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Utecht
- Datum:
- Di., 26.05.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Am 14.02.2009 wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung der FF Utecht die Wahl des Wehrführers sowie des stellvertretenden Wehrführers durchgeführt.
Als Wahlvorschlag hat frist- und formgerecht vorgelegen:
Wahlvorschlag zum Wehrführer Herr Falk Schwarzburg
Der durch die Mitglieder der FF Utecht vorgeschlagene Wehrführer erfüllt die Vorraussetzungen nach § 12 Absatz II des Gesetzes über den Brandschutz und technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren in Mecklenburg Vorpommern. Der Wahlvorschlag wurde von der Gemeindevertretung durch den Bürgermeister bestätigt.
Das Wahlergebnis ist von 10 abgegebenen gültigen Stimmen – einstimmig – mit 10 Ja- Stimmen ausgefallen.
Die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl wurde vom Wahlvorstand festgestellt. Mit dem vorliegenden Abstimmungsergebnis, ist Herr Falk Schwarzburg zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Utecht ernannt. Herr Schwarzburg nimmt die Wahl an und verpflichtet sich, im Falle von fehlenden Qualifizierungen, diese in angemessener Zeit nachzuholen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Utecht beschließt i.S. des Gesetzes über den Brandschutz und technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren in Mecklenburg Vorpommern i.V.m. § 7 des Landesbeamtengesetzes MV Herrn Falk Schwarzburg, geboren am 22.01.1983, wohnhaft in der Dorfstraße 16 in 19217 Utecht, für die Dauer von 6 Jahren als Ehrenbeamten auf Zeit zu Ernennen.
Die Ernennung erfolgt mit Aushändigung der Ernennungsurkunde auf der Gemeindevertretersitzung am 26.05.2009.
Herr Falk Schwarzburg wird den persönlichen und fachlichen Anforderungen, die dieses Amt erfordern, gerecht.
In Anlehnung der Landesverordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren und dem heutigen Beschluss der Gemeindevertretung, erhält Herr Falk Schwarzburg eine Aufwandsentschädigung von monatlich 51,20 €.
