04.11.2025 - 10 Beschluss über den Antrag auf Befreiung von den...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Utecht beschließt, den Antrag auf Befreiung für das o. g. Grundstück von den Festsetzungen des B-Plans Nr. 6 – TEIL B : TEXT Nr. 8 (8.4) zu befürworten.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Ausschussmitgl.:

7

davon anwesend :

5

Ja-Stimmen :

5

Nein-Stimmen :

-

Stimmenthaltungen :

-

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Eigentümerin des Grundstücks - Dorfstraße 9 in 19217 Utecht – möchte die Fassade ihres Hauses energieeffizient dämmen und diese anschließend mit Holz bzw. einem Material, welches in Holzoptik ausgeführt wird, verkleiden. 

 

Lt. Satzung der Gemeinde Utecht über den B-Plan Nr. 6 in Utecht „Wohnungsbau östlich und westlich der Dorfstraße“ TEIL B : TEXT Nr. 8  (8.4) Festsetzung zur Gestaltung von Gebäuden und Anlagen (§ 86 LBauO M-V in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB) – sind die Fassaden im Geltungsbereich nur in Putz und Sichtmauerwerk, Holzfachwerk mit Ausfachungen in Putz oder Sichtmauerwerk zulässig. …] – Das Gebäude wurde 2018 erbaut, vor Erschließung des Neubaugebiets und Festsetzung des B-Plans Nr. 6. Die Bekanntmachung des B-Plans Nr. 6 war im Dezember 2006.

 

Die Eigentümerin möchte daher eine Befreiung von der Festsetzung des

B-Plans Nr. 6 – TEIL B : TEXT Nr. 8 (8.4) beantragen.

Weiterhin ist vorzutragen, dass die Nachbarbebauung der sich in der Dorfstraße befindlichen Wohnhäuser ebenfalls mit Holzfassaden versehen sind.