20.02.2025 - 7 Beschluss der Satzung über die Festsetzung der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Gemäß § 45 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 KV M-V sind die Hebesätze für die Grundsteuer in der Haushaltssatzung festzusetzen.

Da die Gemeinde Utecht aufgrund der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 die Hebesätze für die Realsteuern Grundsteuer A und Grundsteuer B mit Beschluss der Haushaltssatzung 2024/2025 für das Haushaltsjahr 2025 am 07.05.2024 nicht festgesetzt hat, erfolgt nun die Festsetzung dieser Hebesätze über den Beschluss einer Hebesatzsatzung.

Die Hebesätze r die Realsteuern werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer

a)      r land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf323 v.H.

b)      Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B)240 v.H.

 

Des Weiteren ist die Gemeinde verpflichtet, den aufkommensneutralen Hebesatz und die Abweichung des von der Gemeinde bei der Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025 bestimmten Hebesatzes von dem aufkommensneutralen Hebesatz in geeigneter Art und Weise darzustellen und zu veröffentlichen.

 

Die Darstellung wurde als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügt.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Utecht beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze Grundsteuer A und Grundsteuer B (Hebesatzsatzung) in der vorliegenden Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://rehna.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3969&TOLFDNR=43450&selfaction=print