19.11.2024 - 9 Grundsatzbeschluss über die Aufstellung einer E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Die Aufstellung einer Ergänzungssatzung dient dazu, die räumliche Abgrenzung des Innenbereichs zum Außenbereich an geeigneten Stellen um einzelne Grundstücke geringfügig zu erweitern und dadurch einen abgerundeten Ortsrand zu bilden

 

Gegenstand ist eine ca. 2.500 m² große Fläche an der Wiesenstraße, die bauplanungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB gelegen ist. Sie grenzt nördlich an den B-Plan Nr. 8 der Gemeinde Utecht „r das Gebiet östlich der Wiesenstraße“. Die Fläche ist ca. 94 m lang und 28 m tief. Ein Verbindungsweg zwischen der Wiesenstraße und Zum Braken grenzt die Fläche zu Acker/Grünland hin ab (siehe Übersichtskarte, rot markierte Fläche). Hier könnten 3 - 4 Baugrundstücke entstehen.

 

Ziel der Ergänzungssatzung:

 

Die Ergänzungssatzung soll die baulichen und Nutzungsmöglichkeiten für das betreffende Gebiet präzisieren, insbesondere im Hinblick auf:

           die Schaffung von Regelungen zur Bebauung und Nutzung von Grundstücken,

           die Sicherstellung einer verträglichen Nachbarschaftsentwicklung,

           die Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzaspekten,

           die Förderung einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde.

 

Verfahren:

 

Zu den notwendigen Schritten zur Aufstellung der Ergänzungssatzung gehören:

           die Erstellung eines Entwurfs der Ergänzungssatzung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Gemeinde,

           die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der relevanten Behörden und Träger öffentlicher Belange,

           die Abwägung der Gemeindevertretung.

           der Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

r die Gemeinde entstehen keine Kosten. Mit einem privaten Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der die Kostenübernahme regelt.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung damit, notwendigen Schritte zur Aufstellung der Ergänzungssatzung einzuleiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

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Anlagen zur Vorlage