16.07.2024 - 9 Wahl/Bestimmung der weiteren Mitglieder des Hau...

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Gemäß § 35 Abs. 1 KV M-V i.V.m. § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde ist ein Hauptausschuss zu bilden. Neben dem Bürgermeister als „geborenes Mitglied“, gehören dem Hauptausschuss zwei weitere Gemeindevertreter an.

Nach einvernehmlicher Verständigung werden folgende weitere Mitglieder für den Hauptausschuss benannt:

 

-          Herr Dr. Marienhoff und

-          Frau Agnes Schneider

r die Besetzung des Hauptausschusses vorgeschlagen.

Abstimmung für 1. und 2. Stellvertreter als Mitglieder im künftigen Hauptausschuss: Abstimmungsergebnis: - einstimmig - dafür