11.07.2023 - 10 Abschnittsbildungsbeschluss für die Maßnahme Au...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Utecht
- Datum:
- Di., 11.07.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III - Bau und Ordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Der Ausbau der Straßenverbindung von Utecht (ab Kreisstraße K 5) nach Campow wurde in 2 Lose unterteilt: Los 1 erfolgte im Rahmen des Ländlichen Wegebaus, Los 2 im Rahmen der Dorferneuerung.
Am 15.03.2016 hat die GV Utecht den Abschnittsbildungsbeschluss (Beschluss Nr. 0405/15BA/2016) für die Beitragserhebung der Dorferneuerungsmaßnahme gefasst. Als Grenzziehung wurde dabei ein Lageplan als Anlage beigefügt. Aufgrund eines Rechtsstreites mit einem Anlieger zum Straßenausbaubeitrag wurde von Seiten des Richters bemängelt, dass Bauanfang und Bauende nur im Lageplan dargestellt wurden. Eine genaue Definition sollte auch im Beschluss selbst erfolgen. Um dem zu entsprechen, wird mit diesem Beschluss entsprechend ergänzt.
Beschluss:
Die Gemeinde Utecht beschließt zum Zweck der Beitragserhebung für die Baumaßnahme Ausbau des Ortsverbindungsweges Utecht – Campow (Dorferneuerung) die Bildung der Bauabschnitte (Baugrenzen). Dabei ist der Bauanfang Bau-km 0+000 die Anbindung der Gemeindestraße (Flurstück 67/1, Flur 8, Gemarkung Utecht) an die anliegenden Kreisstraße K 5 (Flurstück 295/ Flur 8, Gemarkung Utecht) bei Abschnitt 010 km 2.233,8.
Bauende ist nach 189 m in Richtung Campow (Bau-km 0+189), entspricht der südlichen Grenze des Flursücks 67/ 1.
