27.09.2022 - 12 Beschluss zur Erhöhung der geplanten Ausgaben f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Die Freiwillige Feuerwehr Utecht konnte in diesem Jahr 7 neue Mitglieder für die Einsatzabteilung gewinnen. Dieser erfreuliche Zuwachs bedeutet aber auch, dass die finanziellen Mittel für die Einkleidung und Ausbildung der neuen Kameraden nicht ausreichen. Außerdem macht sich dadurch auch die Umsetzung der erforderlichen Hygienemaßnahmen im Feuerwehrgerätehaus dringend erforderlich. So wurde in einer gemeinsamen Beratung zwischen dem Wehrführer und dem stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Utecht sowie der Gemeinde Utecht am 23.08.2022, über die Erhöhung der geplanten Ausgaben und mögliche Einsparmaßnahmen gesprochen. Im Ergebnis wurden folgende Vorschläge festgestellt:

 

Erhöhung der Ausgaben:

Beschreibung

Sachkonto

Kosten

Haushaltsjahr

Einbau einer Abgasabsauganlage zur sicheren Abgasführung von gesundheitsschädlichen Dieselmotoremissionen

Investition

6.000,00

2022

Beschaffung von 15 Doppelspinten für die getrennte Aufbewahrung von Einsatz- und Privatkleidung für insgesamt 30 Kameraden

5238

11.034,57€

2023

Zusätzliche Ausgaben für persönliche Schutzausrüstung

5615

7.000,00 €

2023

Lohnausfallkosten für die Teilnahme an der Truppmannausbildung von 7 Kameraden

52551

7.000,00 €

2023

Kosten für Aus-und Fortbildung

5612

5.600,00 €

2023

 

 

36.634,57 €

Summe

 

Einsparmaßnahmen:

Beschreibung

Sachkonto

Einsparung

Haushaltsjahr

Einbau eines Sektionaltores

-          wird bis auf Weiteres geschoben

5231

6.000,00 €

2022

Lehrgang Atemschutzgeräteträger bei der FTTZ in Lübesse

-          wird geschoben, bis die neuen Kameraden ausgebildet sind

5612

3.000,00 €

2023

 

 

9.000,00

Summe

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Utecht beschließt die außer- bzw. überplanmäßigen Ausgaben r den Kostenträger Brandschutz i.H.v. insgesamt 27.634,57r die Umsetzung der Hygienemaßnahmen im Feuerwehrgerätehaus Utecht und der Einkleidung sowie Ausbildung neu gewonnener Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Utecht.

 

Gemäß § 50 Absatz 1 Kommunalverfassung sind außer- und überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn diese unvorhergesehen und unabweisbar sind. Da mit einem derartigen Zuwachs neuer Mitglieder nicht zu rechnen war, dieser Zuwachs aber gleichzeitig auch eine dringend benötigte Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Utecht bedeutet, stellen sich die zusätzlichen Ausgaben als zulässig dar.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

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