21.06.2022 - 9 Beschluss über die Bestätigung der Verfügung ei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Der Bürgermeister der Gemeinde Utecht wird in Umsetzung der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2022/2023 der Rechtsaufsichtsbehörde vom 16.05.2022 eine haushaltswirtschaftliche Sperre im Ergebnishaushalt 2022 verfügen.

Durch die Anordnung/Auflage der Rechtsaufsichtsbehörde wird sichergestellt, dass im Ergebnishaushalt eine Verbesserung des Jahresergebnisses vor Rücklagenentnahme und im Finanzhaushalt eine Verbesserung des Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen um mindestens 4.048 EUR erzielt wird.

 

Auszug aus der Haushaltsgenehmigung:

Auf Grund der weggefallenen dauernden Leistungsfähigkeit ist die Kommune entsprechend

§ 17a Abs. 1 GemHVO-Doppik verpflichtet unverzüglich alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit erforderlich sind. Dabei sind die Notwendigkeit und der Umfang der Aufwendungen und Auszahlungen im Pflichtigen Bereich, die Angemessenheit von Aufwendung und Auszahlungen im freiwilligen Bereich sowie die Möglichkeit zur Erhöhung der Ertge und Einzahlungen zu prüfen.

Nach Auswertung der beschlossenen Haushaltssatzung 2022 ist festzustellen, dass die Gemeinde ein Verbesserungspotential aufweist, so dass eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 4.048 EUR erreichbar ist.

Im Haushalt ist entsprechend Muster 6a eine Kreisumlage in Höhe von 179.600 EUR veranschlagt. Entsprechend dem FAG M-V muss die Gemeinde jedoch nur eine Kreisumlage in Höhe von 175.552 EUR leisten. Diese aufwandsseitige Veränderung kann zur Ergebnisverbesserung eingesetzt werden.

Die erhöhte Veranschlagung der Kreisumlage im Haushalt der Gemeinde beruht darauf, dass für die Berechnung des Ansatzes die Information aus der Bürgermeisterkonferenz im Februar 2022 zu Grunde gelegt wurde. Hier wurde ein Umlagesatz in Höhe von 40,5% benannt. Laut Beschluss des Kreistages wurde dann jedoch ein Kreisumlagesatz von nur 39,6% festgesetzt.

Bezüglich des zu sperrenden Ansatzes ist das Einvernehmen mit der Gemeindevertretung herzustellen. Nach Bestätigung der haushaltswirtschaftlichen Sperre in der Gemeindevertretung wird die Sperrverfügung des Bürgermeisters und eine Beschlussausfertigung der Gemeindevertretung unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg übergeben.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung erklärt nach § 51 KV M-V das Einvernehmen mit der Entscheidung des Bürgermeisters über die Verfügung einer Haushaltssperre in Höhe von 4.048 EUR (Anordnung vom 07.06.2022 lt. Anlage).

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

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Anlagen zur Vorlage

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