22.03.2022 - 10 Beschluss zur Herstellung von zwei Fahrspuren m...

Beschluss:
abgelehnt
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Sachverhalt:

Herr Lepenies beantragt, vor dem Haus Wiesenstraße 5 in Utecht (zwischen Teerdecke und Mauer) zwei Fahrspuren mit Rasensteinen zu setzen.

Begründung:

Diese Fläche wird als Parkfläche genutzt. Bei feuchtem Wetter weicht der Untergrund schnell auf.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Utecht gestattet die beantragte Befestigung unter folgenden Auflagen:

-          Die Anlage ist so zu errichten, dass eine geregelte Oberflächenentwässerung gewährt wird.

-          Die Herstellung erfolgt nach allen Regeln der Technik.

-          Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 7

Ja-Stimmen: -

Nein-Stimmen: 7

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Vorlage wurde abgelehnt!