22.03.2022 - 7 Beschluss der Haushaltssatzung der Gemeinde Ute...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022/2023 aufgestellt.

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in 2022 und in 2023 nicht festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird r das Haushaltsjahr 2022 auf 500.000,00 Euro und für das Haushaltsjahr 2023 auf               350.000,00 Euro festgesetzt.

Die Hebesätze werden für das Haushaltsjahr 2022 und für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzt auf:

 

  1. Grundsteuer

a)      r land- und forstwirtschaftliche Flächen

Grundsteuer A auf323 v. H.

b)      r die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf427 v. H.

  1. Gewerbesteuer auf381 v. H.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utecht beschließt die Haushaltssatzungr die Haushaltsjahre 2022/2023.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

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Anlagen zur Vorlage