21.09.2021 - 14 Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen R...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Gemeindevertretung Utecht
- Datum:
- Di., 21.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III - Bau und Ordnung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Die Gemeinde Utecht ist im Rahmen der 3. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM) aufgefordert, Stellung zu nehmen.
Hintergrund ist, dass der Regionale Planungsverband Westmecklenburg im März 2013 beschlossen hat, das Kapitel 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM) fortzuschreiben. Die Teilfortschreibung beinhaltet neue raumordnerische Festlegungen zur räumlichen Steuerung der zukünftigen Energieversorgung in der Planungsregion Westmecklenburg.
Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Ausweisung neuer Eignungsgebiete für Windenergieanlagen. Die im Außenbereich privilegierte Windenergienutzung soll räumlich konzentriert und auf vergleichsweise konfliktarme Bereiche gelenkt werden. Innerhalb der Eignungsgebiete sind die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen zulässig. Außerhalb ist die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen (ab 50 m Gesamthöhe) regelmäßig ausgeschlossen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Übergeordnete globale, bundes- oder landespolitische Fragestellungen, wie z. B. das Erfordernis der Energiewende, die Höhe der Einspeisevergütung oder die Außenbereichsprivilegierung der Windenergienutzung können nicht mittels der Teilfortschreibung diskutiert, bearbeitet oder geändert werden. Das gilt auch für Fragestellungen, die im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsebene behandelt und geregelt werden, wie z. B. Schatten, Schall, konkrete Abstände zur Wohnbebauung und zu Verkehrsinfrastrukturen, Anlagensicherheit, etc. Auf all diese Themen hat die Regionalplanung keinen Einfluss.
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes hat am 26.05.2021 die Abwägungsdokumentation der 2. Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Freigabe des 3. Entwurfs der Teilfortschreibung beschlossen und für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Träger öffentlicher Belange freigegeben.
Die Entwurfsunterlagen liegen in dem Zeitraum vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 für jedermann zur Einsichtnahme in der Amtsverwaltung gemäß Bekanntmachung öffentlich aus.
Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist außerdem im Internet unter
www.raumordnung-mv.de und www.region-westmecklenburg.de einsehbar.
Im Gemeindegebiet Utecht ist kein Eignungsgebiet für Windenergieanlagen ausgewiesen. Jedoch ist in der näheren Umgebung der Gemeinde Utecht auf dem Gebiet der Nachbargemeinden Schlagsdorf und Thandorf das Windeignungsgebiet 01/21 Rieps mit einer Größe von 70 ha ausgewiesen. (s. Auszug Übersichtskarte Windeignungsgebiete).
Ob die Gemeinde Utecht im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Teilfortschreibung des RREP zum Kap. 6.5 Energie eine Stellungnahme abgeben möchte, liegt in ihrem eigenen Ermessen.
Hinweis:
Es handelt sich bei diesem Tageordnungspunkt lediglich um den Hinweis zur öffentlichen Auslegung, eine Beschlussfassung hierzu ist nicht vorgesehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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117,5 kB
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