21.09.2021 - 13 Beschluss über die Ehrung zu Geburtstagen und J...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Sachverhalt:

In der Gemeinde Utecht übernimmt der Bürgermeister die Ehrungen/Jubiläen in der Gemeinde. Einen Beschluss gibt es hierzu nicht.

 

Der Landkreis NWM hat in seinem Prüfbericht angemerkt, dass seitens der Gemeinde Utecht keine Regelung zum Umgang mit Jubiläen festgeschrieben ist.

Da noch keine konkreten Regelungen zu Ehrungen in der Gemeinde Utecht vorhanden sind, wurde der Beschlussvorschlag an die anderen Gemeinden angepasst und kann individuell geändert werden.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Utecht beschließt ab sofort folgende Regelung zur Ehrung von Geburtstagen und Jubiläen:

 

Gutschein in Höhe von 15,00 EUR + Glückwunschkarte

 

70., 75. und ab 80. Geburtstag jährlich einschl.

Goldene und Diamantene Hochzeit (wenn bekannt)

 

Die Ehrungen übernimmt weiterhin der rgermeister.
(Liste der monatl. Geburtstage wird zugesandt)

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: