08.06.2021 - 10 Generalvollmacht zur Vertretung der Gemeinde Ut...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Utecht
- Datum:
- Di., 08.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II - Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Bei Liegenschaftsvermessungen in der Gemeinde Utecht ist die Teilnahme des Bürgermeisters am Grenztermin nicht immer möglich. Diese Termine werden dann von Vertretern des Amtes Rehna wahrgenommen. Hierzu erteilt der Bürgermeister die entsprechende Vollmacht.
In der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen in Mecklenburg – Vorpommern ( LiVermVV M-V) vom 15.09.2014 wird vorgeschrieben, dass eine Vertretungsvollmacht für die Gemeinde sowohl vom Bürgermeister als auch vom Stellvertreter des Bürgermeisters zu unterzeichnen ist.
Um den Verwaltungsaufwand einzuschränken wird vorgeschlagen, für ausgewählte Mitarbeiter des Amtes Rehna eine Generalvertretungsvollmacht zur Teilnahme an Grenzterminen und zur Abgabe der Erklärung zum Rechtsbehelfsverzicht zu beschließen.
Über die Grenztermine wird der Bürgermeister informiert, um eine Teilnahme zu ermöglichen.
Beschluss:
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Utecht beschließen auf der heutigen Sitzung,
Herrn Matthias Abel, LVB und Leiter Fachbereich II, Finanzen und Liegenschaften
Frau Irene Illgen, Sachbearbeiterin Fachbereich II, Steuern und Liegenschaften
Frau Cindy Tietze, Sachbearbeiterin Fachbereich II, Steuern und Liegenschaften
zu bevollmächtigen,
die Gemeinde Utecht bei allen Grenzterminen zu vertreten und
rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, soweit von der Grenzfeststellung und/oder Abmarkung Grenzpunkte von Grundstücken der Gemeinde Utecht betroffen sind.
Gleichzeitig werden Herr Abel, Frau Illgen und Frau Tietze bevollmächtigt, die Abgabe der Erklärung, dass die Gemeinde Utecht mit der bekannt gegebenen Entscheidung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin Ulrike Schirm einverstanden ist und auf einen Rechtsbehelf gegen diese Entscheidung verzichtet, zu unterzeichnen. (Rechtsmittelverzicht)
