23.03.2021 - 7 Beschluss der Haushaltssatzung der Gemeinde Ute...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Sachverhalt:

Gemäß § 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Die Haushaltssatzung 2021 und der Haushaltsplan als deren Bestandteil wurden für die Gemeinde Utecht aufgestellt.

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                        0,00 Euro.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 350.000,00 Euro.

 

Die Hebesätze für die Realsteuereinnahmen werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen)323 v.H.

Grundsteuer B (Grundstücke)427 v.H.

Gewerbesteuer381 v.H.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utecht beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2021.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: -

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage