22.09.2020 - 10 Beschluss über die Feststellung des Jahresabsch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Utecht
- Datum:
- Di., 22.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II - Finanzen und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Gemäß § 60 der Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Utecht für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und die Feststellung dieses geprüften Jahresabschlusses zu beschließen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Utecht hat den Jahresabschluss der Gemeinde Utecht zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.08.2020 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Gemeinde Utecht zu empfehlen.
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Herr Dr. Klein als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses hat keine Mängel in den Prüfungen festgestellt, der Jahresabschluss ist gut aufgestellt, keine Einwände!
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utecht stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Utecht
zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 30.06.2020 fest.
- Die Gemeindevertretung genehmigt die Haushaltsüberschreitungen (ÜPL/APL) für das Haushaltsjahr 2019.
- Die Gemeindevertretung beschließt die Entnahmen aus der Kapitalrücklage.
Anlagen zur Vorlage
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