24.09.2019 - 13 Beschluss über die Entlastung des Bürgermeister...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 der Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Utecht über die die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utecht entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2016.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Herr Andreas Spiewack

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