24.09.2019 - 8 Beschluss über die Minimierung der Fläche für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Die Pflanzung der Streuobstwiese (PG 7) war Aufgabe des Investors. Die fehlende Pflanzung wurde bereits im Abnahmeprotokoll (Erschließung) vermerkt, jedoch ist die Pflanzung bis zum heutigen Tag nicht erfolgt. Die Realisierung der Ausgleichsmaßnahme wurde durch das Biospärenreservatsamt dringend angemahnt.

Zwischenzeitlich sind die Grundstücke verkauft und die als Streuobstwiese festgesetzten Flächen werden durch die Grundstückseigentümer z.T. festsetzungsabweichend genutzt (Hausgärten, Teiche etc.).

Aus o.g. Gründen hat die beim Biospärenreservatsamt angefragt, ob es möglich ist, die Streuobstwiese statt auf der gesamten Fläche lediglich auf dem Flurstück 11/16 zu pflanzen. Dieses Flurstück ist ebenfalls als Streuobstwies (PG 7) festgesetzt.

Das Biosphärenreservatsamt hat mit Schreiben vom 13.04.2017 seine Zustimmung signalisiert, die 20 Obstbäume auf dem Flurstück 11/16 zu pflanzen.

Durch die Pflanzung auf dem Flurstück 11/16 ist die Pflanzung ohne Eingriff auf die privaten Grundstücke möglich.

 

Die Reduzierung der Fläche, bei Beibehaltung der Anzahl der geforderten Bäume, stellt nach Ansicht der Gemeinde keine Änderung des B-Planes dar.

Die Festsetzung der PG 7 bleibt auch auf den Flurstücken 8/17, 8/9, 10/5 und 10/3 erhalten, lediglich ohne dass ume gepflanzt werden.

Eine abweichende Nutzung ist ausgeschlossen.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Streuobstwiese auf dem Flurstück 11/16 gepflanzt wird. Die Festsetzung PG 7 gemäß B-Plan bleibt erhalten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl Gemeindevertreter: 7

davon anwesend: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder der Gemeindevertretung weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

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