18.06.2019 - 7 Wahl der weiteren Mitglieder des Hauptausschusses

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Gemäß § 35 Abs. 1 KV M-V i.V.m. § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde ist ein Hauptausschuss zu bilden. Neben dem Bürgermeister als „geborenes Mitglied“, gehören dem Hauptausschuss zwei weitere Gemeindevertreter an.

 

Folgende Gemeindevertreter werden für den Hauptausschuss vorgeschlagen:

 

Es werden der 1. und der 2. Stellvertreter des Bürgermeisters, Herr Johannes Ellmann und Frau Agnes Schneiderr die Besetzung des Hauptausschusses vorgeschlagen.

 

Herr Spiewack stellt die Anfrage ob eine geheime oder offene Abstimmung vorgenommen werden soll.

- einstimmig - für offene Abstimmung

 

Abstimmung für 1. und 2. Stellvertreter als Mitglieder im künftigen Hauptausschuss: Abstimmungsergebnis: - einstimmig - dafür

 

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