18.06.2019 - 5 Verpflichtung der weiteren Mitglieder der Gemei...

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Der Bürgermeister verpflichtet die neu gewählten Gemeindevertreter einzeln per Handschlag zur gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Amtspflichten und zur Einhaltung der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Landes M-V.

 

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